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Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 520,00 Euro nicht übersteigt (520 Euro-Minijob).
Darüber hinaus gibt es noch den kurzfristigen Minijob, der auf max. 3 Monate im Kalenderjahr (oder 70 Arbeitstage) von vorneherein begrenzt ist. Hier ist die Höhe des Verdienstes nicht maßgebend.
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