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Werkstudentenprivileg
Im Rahmen des sogenannten "Werkstudentenprivilegs" besteht für "ordentlich Studierende" Versicherungsfreiheit in der Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen. Als ordentlich Studierende, die eine Beschäftigung neben dem Studium ausüben gilt - auch für Werkstudenten - die Rentenversicherungspflicht.
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