Unsere Allgemeinen Mietbedingungen findest du hier.
Näheres findest du hier.
Wer nach Mannheim zieht, sollte sich binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt als Bürger der Stadt Mannheim anmelden.
Fachbereich Bürgerdienst
K7 in Mannheim
Tel. 06 21 / 2 93 - 40 80
buergerdienste@mannheim.de
Ein Apartment ist eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Miniküche, Dusche und WC.
Vereinbare mit der Hausbetreuung spätestens fünf Werktage vor Mietvertragsende einen Auszugstermin.
Bitte beachte hierzu die Allgemeinen Mietbedingungen § 12, Abs. 1-4 sowie unser Formblatt "Auszug".
Behindertengerechte Zimmer/Apartments sind an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern angepasst (überbreite Türen und flache Duschtassen).
Mehr Infos findest du hier.
Wer in Mannheim studiert, sollte sich umgehend um ein Zimmer/Apartment beim Studentenwerk bewerben. Bewerbungen um einen der begehrten Plätze sind jederzeit möglich. Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung stehen dir die Ansprechpartner/Innen im Studentenwerk gerne zur Verfügung.
Die Mietverträge werden in der Regel auf drei Jahre befristet, so dass möglichst viele Studierende preiswert wohnen können. Durch Engagement als Tutor im Hause kann die Wohnzeit erheblich verlängert werden. Bei Fragen hierzu wende dich an die zuständige Sachbearbeiterin.
Doubletten / Doppelapartments entsprechen einer 2er WG.
Bewohner/Innen der Einzelzimmer haben ein eigenes abschließbares Zimmer (meist mit Waschbecken) und teilen sich die Gemeinschaftsküche und die sanitären Einrichtungen mit den anderen WG - Bewohner/Innen.
Vereinbare rechtzeitig mit der Hausbetreuung einen Einzugstermin. Bringe den unterschriebenen Mietvertrag und deinen Personalausweis zum Termin mit. Bist du zu diesem Termin verhindert, bevollmächtige bitte schriftlich eine andere Person, die die Übernahme des Zimmers mit dieser Vollmacht und einem Lichtbildausweis für dich übernimmt.
Hier findest du einige Tipps, wie du dauerhaft Energie sparen kannst, ohne auf Lebensqualität verzichten zu müssen.
| Strom | Fernwärme | Wasser |
Wer in Mannheim studieren will, sollte sich schnellstmöglich um eines der begehrten Zimmer/Apartments beim Studentenwerk bewerben.
Für das Zusammenleben unter einem Dach sind einige Regeln unerlässlich. In den Studentenwohnanlagen und -häusern des Studentenwerks gilt die Hausordnung.
Alle Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks werden von Hausmeistern betreut, die den Bewohner/Innen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Er hilft euch bei Reklamationen oder Schäden und ist zum Ein- und Auszug nach Terminabsprache vor Ort.
Informationen zur Erreichbarkeit findest du hier.
Das Studentenwerk bietet in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der Universität Mannheim in fast allen Wohnanlagen und -häusern High-Speed-Surfen zum Nulltarif an. Der Internettutor hilft dir vor Ort weiter.
Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von € 450,00 bzw. € 600,00 fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.
Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu folgenden Terminen zu kündigen:
- zum 28. Februar / 31. August / 30. September (Studierende der Hochschule Mannheim )
- zum 31. Juli / 31. August / 30. September (Studierende der Universität Mannheim)
- zum 31. März / 31. August / 30. September (Studierende der Dualen Hochschule, der Popakademie Baden-Württemberg,der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim)
Im Falle einer Exmatrikulation bzw. Heirat gilt eine außerordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In den genannten Fällen bedarf es eines Nachweises.
Die Miete ist monatlich im voraus bis zum dritten Werktag des Monats fällig und im Wege des Bankeinzugsverfahren zu begleichen.
Die Zimmer und Apartments in den meisten Wohnanlagen und -häusern sind möbliert. Einige Apartments und Zimmer in 2er WGs werden unmöbliert vermietet. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.
In den Wohnanlagen und -häusern des Studentenwerks wird Papier, Glas, Müll im Gelben Sack und Restmüll getrennt entsorgt. Gelbe Säcke erhältst du beim Hausbetreuer. Teuer ist die Entsorgung des Restmülls. Bei sinnvoller Trennung werden die Kosten gering gehalten. Mehr zum Thema findest du hier.
Neu im Studentenwohnhaus? Infos findest du hier.
In den Mieten sind die Nebenkosten enthalten. (Ausnahme: Schwetzinger Straße 99 Strom separat / Altverträge Steubenstraße 76-78 Nebenkosten separat)
Als Studierender, der den Studentenwerksbeitrag entrichtet, hast du die Möglichkeit, mit einem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mehr Infos unter www.rnv-online.de.
In einigen Wohnanlagen und -häusern kannst du Parkplätze mieten; oft sind Parkplätze im umliegenden Gebiet vorhanden. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.
Privatzimmer
Das Studentenwerk vermittelt als zusätzlichen Service für Studierende kostenlos privaten Wohnraum. Etwa 200 Angebote privater Vermieter gehen beim Studentenwerk jährlich ein und werden an wohnungssuchende Studierende weitergegeben. Aktuelle Angebote findest du in dieser Liste.
Jeder Rundfunkteilnehmer, der in Deutschland ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist verpflichtet, die Geräte bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu melden und Rundfunkgebühren zu zahlen. Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können. Mehr unter www.gez.de.
In den meisten Zimmern und Apartments ist ein Festnetz-Telefonanschluss möglich.
Die Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks werden von den darin wohnenden Studierenden selbst verwaltet, d. h. die Studierenden wählen ihre Tutor/Innen selbst. Jedes Haus hat eigene Tutor/Innen und eigene Programme, die hausintern bekannt gegeben werden. Hier findest du eine aktuelle Liste.
Ein Umzug innerhalb der Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks ist in begründeten Fällen möglich. Wende dich hierzu bitte schriftlich an die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einem Umzug wird eine Gebühr von € 25,00 fällig. Wird der Umzugsmietvertrag nicht angenommen, ist eine Gebühr von € 20,00 zu zahlen.
Bewohner/Innen studentenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Das Studentenwerk muss hierüber schriftlich informiert werden. Die Pflichten aus dem Mietvertrag verbleiben beim Hauptmieter.
Wer verlängern will, teilt das dem Studentenwerk spätestens 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich mit.
Die Wartelisten werden für die einzelnen Wohnanlagen und -häuser geführt. Bewerbungen sind unverbindlich.
In den Wohnanlagen und - häusern stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt hier bargeldlos über die Chipkarte. Solltest du über keine entsprechende Karte verfügen, erhältst du in der Infothek des Studentenwerks eine Karte gegen eine Kaution in Höhe von € 6,00. Die Karten können in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Mannheim an der Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Berufsakademie Mannheim, Musikhochschule Mannheim sowie auf dem Campus der Universität an den Bargeldaufwertern aufgeladen werden.
Wohngeld ist eine nachrangige Sozialleistung des Staates. Wenn man andere, dem Wohngeld vergleichbare Leistungen erhält, scheidet ein Wohngeldanspruch aus. Das trifft besonders zu, wenn du bereits durch BAföG -Leistungen gefördert wirst. Der BAföG-Bezug schließt eine Förderung mit Wohngeld aus. Näheres hier.
Zwei bis zehn Bewohner/Innen nutzen gemeinsam die Küche und die sanitären Einrichtungen.
Ein Angebot erfolgt per Post oder Email, sobald ein Wohnplatz in einem der Studentenwohnhäuser für dich frei wird. Bitte informiere das Studentenwerk Mannheim umgehend bei einer Änderung deiner Anschrift oder Email-Adresse. Die Angebote sind befristet. Sieh deshalb bitte regelmäßig nach deinem Posteingang.