Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Wohnen von A - Z

Alles,  was wichtig ist



Allgemeine Mietbedingungen

Unsere Allgemeinen Mietbedingungen finden Sie hier.


Ansprechpartner/Öffnungszeiten

Näheres finden Sie hier.


Anmeldung Stadt Mannheim

Wer nach Mannheim zieht, sollte sich binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt als Bürger der Stadt Mannheim anmelden.
Fachbereich Bürgerdienst
K7 in Mannheim
Tel. 06 21 / 2 93 - 40 80
buergerdienste@mannheim.de


Apartment

Ein Apartment ist eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Miniküche, Dusche und WC.


Auszug

Vereinbaren Sie mit der Hausbetreuung spätestens fünf Werktage vor Mietvertragsende einen Auszugstermin.
Bitte beachten Sie dazu die Allgemeinen Mietbedingungen § 12, Abs. 1-4 sowie unser Formblatt "Ihr Auszug".


Behinderte Studierende

Behindertengerechte Zimmer/Apartments sind an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern angepasst (überbreite Türen und flache Duschtassen).
Mehr Infos finden Sie hier


Bewerbung

Wer in Mannheim studiert, sollte sich umgehend um ein Zimmer/Apartment beim Studentenwerk bewerben. Bewerbungen um einen der begehrten Plätze sind jederzeit möglich.  Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung stehen Ihnen die Ansprechpartner/Innen im Studentenwerk gerne zur Verfügung.


Dauer der Wohnzeit 

Die Mietverträge werden in der Regel auf drei Jahre befristet, so dass möglichst viele Studierende preiswert wohnen können. Durch Engagement als Tutor im Hause kann die Wohnzeit erheblich verlängert werden. Bei Fragen hierzu wenden sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin.
Für Studierende der Uni gilt: Vertragsende ist der 31. August; Mindestvertragslaufzeit ein Jahr


Doubletten

Doubletten / Doppelapartments entsprechen einer 2er WG.


Einzelzimmer 

Bewohner/Innen der Einzelzimmer haben ein eigenes abschließbares Zimmer (meist mit Waschbecken) und teilen sich die Gemeinschaftsküche und die sanitären Einrichtungen mit den anderen WG - Bewohner/Innen.


Einzug 

Vereinbaren Sie rechtzeitig mit der Hausbetreuung einen Einzugstermin. Bringen Sie den unterschriebenen Mietvertrag und Ihren Personalausweis zum Termin mit. Sind Sie zu diesem Termin verhindert, bevollmächtigen Sie bitte schriftlich eine andere Person, die die Übernahme des Zimmers mit dieser Vollmacht und einem Lichtbildausweis für Sie übernimmt.


Energiespar-Tipps 

Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie dauerhaft Energie sparen können, ohne auf Lebensqualität verzichten zu müssen.

Strom    Fernwärme  
Wasser

Erstsemester 

Wer in Mannheim studieren will, sollte sich schnellstmöglich um eines der begehrten Zimmer/Apartments beim Studentenwerk bewerben.


Hausordnung

Für das Zusammenleben unter einem Dach sind einige Regeln unerlässlich. In den Studentenwohnanlagen und -häusern des Studentenwerks gilt die Hausordnung


Hausbetreuungspersonal/Hausmeister 

Alle Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks werden von Hausmeistern betreut, die den Bewohner/Innen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Er hilft Ihnen bei Reklamationen oder Schäden und ist zum Ein- und Auszug nach Terminabsprache vor Ort.
Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie hier.


Internet 

Das Studentenwerk bietet in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der Universität Mannheim in fast allen Wohnanlagen und -häusern High-Speed-Surfen zum Nulltarif an. Der Internettutor hilft Ihnen vor Ort weiter. 


Kaution 

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von € 450,00 bzw. € 600,00 fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.


Kündigung

Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu folgenden Terminen zu kündigen:
- zum 28. Februar / 31. August (Studierende der Hochschule Mannheim und der Fakultät für klinische Medizin der Universität Heidelberg am Klinikum Mannheim )
- zum 31. August (Studierende der Universität Mannheim)
- zum 31. März / 30. September (Studierende der Dualen Hochschule, der Popakademie Baden-Württemberg,der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim  und weiterer Hochschulen gemäß § 1
Im Falle einer Exmatrikulation bzw. Heirat gilt eine außerordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In den genannten Fällen bedarf es eines Nachweises.


Miete

Die Miete ist monatlich im voraus bis zum dritten Werktag des Monats fällig und im Wege des Bankeinzugsverfahren zu begleichen.


Möblierung 

Die Zimmer und Apartments in den meisten Wohnanlagen und -häusern sind möbliert. Einige Apartments und Zimmer in 2er WGs werden unmöbliert vermietet. Genaue Infos entnehmen Sie bitte den einzelnen Hausseiten. 


Müll

In den Wohnanlagen und -häusern des Studentenwerks wird Papier, Glas, Müll im Gelben Sack und Restmüll getrennt entsorgt. Gelbe Säcke erhalten Sie bei Ihrem Hausbetreuer. Teuer ist die Entsorgung des Restmülls. Bei sinnvoller Trennung werden die Kosten gering gehalten. Mehr zum Thema finden Sie hier. 


Neueinzieher - Info

Neu im Studentenwohnhaus? Infos finden Sie hier.


Nebenkosten

In den Mieten sind die Nebenkosten enthalten. (Ausnahme: Schwetzinger Straße 99 Strom separat / Altverträge Steubenstraße 76-78 Nebenkosten separat)


Öffentliche Verkehrsmittel

Als Studierender, der den Studentenwerksbeitrag entrichtet, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mehr Infos unter www.rnv-online.de.


Parken

In einigen Wohnanlagen und -häusern können Sie Parkplätze mieten; oft sind Parkplätze im umliegenden Gebiet vorhanden. Genaue Infos entnehmen Sie bitte den einzelnen Hausseiten.


Privatzimmer
Das Studentenwerk vermittelt als zusätzlichen Service für Studierende kostenlos privaten Wohnraum. Etwa 500 Angebote privater Vermieter gehen beim Studentenwerk jährlich ein und werden an wohnungssuchende Studierende weitergegeben. Aktuelle Angebote finden Sie in dieser Liste.


Rundfunk- und Fernsehgebühren

Jeder Rundfunkteilnehmer, der in Deutschland ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist verpflichtet, die Geräte bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu melden und Rundfunkgebühren zu zahlen. Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können. Mehr unter www.gez.de.


Telefon

In den meisten Zimmern und Apartments ist ein Festnetz-Telefonanschluss möglich.


Tutoren

Die Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks werden von den darin wohnenden Studierenden selbst verwaltet, d. h. die Studierenden wählen ihre Tutor/Innen selbst. Jedes Haus hat eigene Tutor/Innen und eigene Programme, die hausintern bekannt gegeben werden. Hier finden Sie eine aktuelle Liste.


Umzug

Ein Umzug innerhalb der Wohnanlagen und -häuser des Studentenwerks ist in begründeten Fällen möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich an die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einem Umzug wird eine Gebühr von € 25,00 fällig. Wird der Umzugsmietvertrag nicht angenommen, ist eine Gebühr von € 20,00 zu zahlen.


Untermiete

Bewohner/Innen studentenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Das Studentenwerk muss hierüber schriftlich informiert werden. Die Pflichten aus dem Mietvertrag verbleiben beim Hauptmieter.


Verlängerung

Wer verlängern will, teilt das dem Studentenwerk spätestens 3 Monate  vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich mit.


Wartelisten

Die Wartelisten werden für die einzelnen Wohnanlagen und -häuser geführt. Bewerbungen sind unverbindlich.


Waschmaschinen/Trockner

In den Wohnanlagen und - häusern stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt hier bargeldlos über die Chipkarte. Sollten sie über keine entsprechende Karte verfügen, erhalten Sie in der Infothek des Studentenwerks eine Karte gegen eine Kaution in Höhe von € 6,00. Die Karten können in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Mannheim an der Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Berufsakademie Mannheim, Musikhochschule Mannheim sowie auf dem Campus der Universität an den Bargeldaufwertern aufgeladen werden.


Wohngeld

Wohngeld ist eine nachrangige Sozialleistung des Staates. Wenn man andere, dem Wohngeld vergleichbare Leistungen erhält, scheidet ein Wohngeldanspruch aus. Das trifft besonders zu, wenn Sie bereits durch BAföG -Leistungen gefördert werden. Der BAföG-Bezug schließt eine Förderung mit Wohngeld aus. Näheres hier.


Wohngemeinschaften (WG) 

Zwei bis zehn Bewohner/Innen nutzen gemeinsam die Küche und die sanitären Einrichtungen.


Zimmerzuteilung / Zimmerangebot 

Ein Angebot erfolgt per Post oder Email, sobald ein Wohnplatz in einem der Studentenwohnhäuser für Sie frei wird. Bitte informieren Sie das Studentenwerk Mannheim umgehend bei einer Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Email-Adresse.  Die Angebote sind befristet. Schauen Sie deshalb bitte regelmäßig nach Ihrem Posteingang. 

 

 

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