Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Werbung im Studentenwerk

Werbung in Mensen & Cafeterien

Gerne - mit Genehmigung

Die Mensen und Cafeterien des Studentenwerks an den fünf betreuten Hochschulen werden täglich von tausenden Gästen, in erster Linie von Studentinnen und Studenten, besucht.

Werbung dort ist möglich, bedarf jedoch des Einverständnisses des Studentenwerks. Für jede Werbetätigkeit - zum Beispiel Promotion-Aktionen, Flyerverteilung, Werbestände - in den Räumen des Studentenwerks ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Das gilt insbesondere für Mensen und Cafeterien.

Kosten

Für Infostände/Infotische/Promotion-Aktionen etc. erhebt das Studentenwerk ein Entgelt ab 300,00 €/Tag. Der Betrag von 300,00 € zzgl. MwSt. ist jeweils im Voraus bei Anmeldung zu zahlen.

Eine kommerzielle Beflyerung der Mensa- und Cafeteriatische ist nicht zugelassen. Sollten trotzdem Flyer auf den Tischen gefunden werden, wird ein Entgelt von 150,00 €/Tag zzgl. MwSt. erhoben.

Kosten für studentische Gruppen und Initiativen

Bei studentischen Initiativen kann das Studentenwerk auf eine Berechnung verzichten. Auch hier gilt: vorherige Anmeldung ist erforderlich.Tischflyer studentischer Initiativen sind stets zwischen 14:00 Uhr und 14:15 Uhr wieder einzusammeln. Es wird gebeten, auf Flyer eher zu verzichten und statt dessen das Angebot auf den Monitoren (s.o.) zu präsentieren.

Freie Termine und Möglichkeiten anderweitiger Werbung können bei Herrn Nusshart,Tel. 0621 / 49072-360 oder in der Infothek 0621 / 49072-777, erfragt werden. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht - das Studentenwerk entscheidet jeweils im Einzelfall. Bitte keine Tische aus dem Speiseraum entfernen.

Monitore in der Mensa am Schloss

Seit Oktober 2011 stehen in der Mensa am Schloss Monitore zur übersichtlichen Darstellung des umfangreichen Angebots, aber auch für Werbe- und Promotionszwecke zur Verfügung. Die Präsentation ist für studentische Initiativen und Hochschulveranstaltungen kostenlos, Konditionen für andere Anbieter auf Anfrage.

 

Das Bekleben von Türen und Wänden mit Plakaten oder ähnlichem ist untersagt!