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Studentenwerksbeitrag

Viel Leistung für wenig Geld

Der Studentenwerksbeitrag - wozu und wie viel?

Die soziale Infrastruktur (Mensen, Kindertagesstätten, Wohnanlagen, Beratungsstellen) an allen Hochschulen in Mannheim wird zum einen durch die Entgelte (Mieten, Menüpreise etc.) und zum anderen durch den gesetzlichen Studentenwerksbeitrag finanziert. Der Studentenwerksbeitrag (auch genannt Semesterbeitrag oder Solidarbeitrag) ist bei Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung über die jeweilige Hochschulkasse einzuzahlen.

Das Finanzierungsprinzip "Entgelt + Beitrag" ist an allen Hochschulen in Deutschland zu finden. 

Der Studentenwerksbeitrag besteht in Mannheim aus zwei Komponenten: Dem eigentlichen Studentenwerksbeitrag von € 44,00 und einem Beitrag zur Grundfinanzierung des ÖPNV-Semestertickets in Höhe von € 17,50.

Mit seinem Studentenwerksbeitrag von € 44,00 liegt das Studentenwerk Mannheim  unter dem Durchschnitt der deutschen Studentenwerke - und dies bei Leistungen, die ihresgleichen suchen (hohe Dichte an Mensen und Cafeterien - elf an der Zahl, bei fünf betreuten Hochschulen -, Kinderhaus und neue Krippe mit bester Reputation, PBS, umfangreiches Kursangebot für Erstsemester wie für Karrierestarter, kompetente Studienfinanzierungsberatung in der BAföG-Abteilung, um nur einige Beispiele zu nennen).

Der Beitrag zum Semesterticket wird vom Studentenwerk an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) durchgeleitet. Für die Studierenden der Universität Mannheim wird dabei für die Komplementärfinanzierung des ÖPNV-Semestertickets solange ein Anteil von lediglich 15,00 Euro erhoben, als die Differenz zum festgesetzten Anteil von 17,50 Euro aus Mitteln der studentischen Parkraumbewirtschaftung der Universität Mannheim finanziert werden kann. Der Gesamtbeitrag liegt daher für Studierende der Universität ab WS 2011/12  bis auf weiteres bei € 59,00, für alle anderen Studierenden bei € 61,50.

Die Beitragsordnung findest du hier. 

Studentenwerksbeitrag nicht gleich Verwaltungskostenbeitrag

Gern wird der Studentenwerksbeitrag mit dem Verwaltungskostenbeitrag der Hochschulen in Höhe von € 40,00 verwechselt oder in einen Topf geworfen. Dieser Beitrag fließt jedoch allein den Hochschulen und nur für den Zweck der Immatrikulation und Rückmeldung zu. Er wird zur Vereinfachung der Abwicklung zusammen mit den € 61,50 bzw. € 59,00 Studentenwerksbeitrag erhoben. 

Vom Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 40,00 je Semester geht kein Cent an das Studentenwerk, ebenso wenig wie von den Studiengebühren.

Rückerstattung Studentenwerksbeitrag

Grundsätzlich gilt: Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.
Eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags ist gemäß Beitragsordnung nur möglich wegen:

1. Bezahlung des Studentenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO)
2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o.g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO).
3. Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis Ende des 1. Monats des Semesters (§ 6 Ziff. 2 BO)

Die Frist verlängert sich um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation.

In anderen als den aufgeführten Fällen kann der Beitrag nicht zurückerstattet werden.
Zum Antrag auf Rückerstattunggeht es hier.

 

 




Besucheranschrift:
L 7, 8
68161 Mannheim
Mo-Do 8:30-16 Uhr u. Fr. 8:30-14 Uhr
Internet: www.studentenwerk-mannheim.de