Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Organe

Laut Studentenwerksgesetz sind die Organe des Studentenwerks der Geschäftsführer, der Verwaltungsrat und die Vertreterversammlung.

Die wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den folgenden Schaubildern:

 

 

GeschäftsführerPDF VerwaltungsratPDF  VertreterversammlungPDF  Mitglieder der GremienPDF