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Rechtliche Grundlagen

paragraphDie Studentenwerke in Baden-Württemberg haben die Rechtsform einer "Anstalt des öffentlichen Rechts". Die rechtlichen Grundlagen sind im Studentenwerksgesetz von Baden-Württemberg festgelegt. Ansonsten regeln die Studentenwerke ihre Angelegenheiten durch eine Satzung.

Das Studentenwerk hat einen Geschäftsführer, der das Studentenwerk vertritt. Daneben gibt es einen Verwaltungsrat, der den Geschäftsführer bestellt, berät und überwacht. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Vertreterversammlung gewählt.

 

 

 

 




Besucheranschrift:
L 7, 8
68161 Mannheim
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Internet: www.studentenwerk-mannheim.de