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Stiftung für Familien

Informationen
für schwangere Frauen und Familien in Notlagen

Zuständig für die Anträge und weitere Beratung sind alle nach § 218 StGB anerkannten Beratungsstellen wie z. B. Pro Familia, Diakonisches Werk, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Sozialdienst katholischer Frauen. Für den Antrag werden benötigt: Mutterpass, Mietbescheinigung, Personalausweis und Gehalts- oder Unterhaltsbescheinigung.

Die Geschäftsstelle der Bundesstiftung befindet sich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstrasse 3, 10178 Berlin (Tel.: 030/ 20655 1217; E-Mail: BundesstiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de ).

Familien und Alleinerziehende sowie werdende Mütter in Konfliktsituationen, die in eine Notlage geraten sind können die Leistungen erhalten. Sie werden gewährt, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind. Die Antragsteller müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage.

Anträge auf Stiftungsleistungen werden entgegengenommen von den Orts- und Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege ( wie z.B. Caritas, Diakonie, Pro Familia) oder den gemeinnützigen Familienverbänden, dem örtlich zuständigen Jugend- oder Sozialamt, der Gemeinde, den Schuldnerberatungsstellen, den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und den katholischen Schwangerenberatungsstellen.

 




Doris Neubauer
Telefon: 0621 | 49072-530
Sprechstunde: Di 13-15:30 Uhr und Do 10-13 Uhr
Internet: www.studentenwerk-mannheim.de