Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist seit März 2011 in Kraft. So kann im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden.
Die Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen wenden sich an die Stadt Mannheim.
Die Anträge werden beim zuständigen Jobcenter gestellt. Es gibt eine gemeinsame Anlaufstelle von Fachbereich soziale Sicherung und Jobcenter:
Jobmarkt in K 1, 5 - 6
68159 Mannheim
Persönlich zu erreichen
montags bis freitags von 9 - 12 Uhr und
donnerstags von 14 - 16 Uhr
für Antrag bzw. Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Telefonhotline unter der Nummer: 0621 / 2932600 oder per Email.
Folgende Leistungen können von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, beantragt werden:
- Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita und Schule,
- Nachhilfe für bedürftige Schüler,
- einen Anteil zu den Beiträgen zum Sportverein oder Musikschule,
- Zuschuss für den Schulbedarf und bei Ausflügen,
- Erstattung von Beförderugnskosten
Für weitere Fragen steht die Hotline ( 0621 293-2600 ) der Stadt Mannheim zur Verfügung und allgemeine Infos finden sich hier.