Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Gutschein


Die Stadt Mannheim fördert Familien durch Zuwendung zu den Kinderbetreuungskosten von Krippen und Kindergärten.
Der Betreuungsgutschein ist eine Möglichkeit:

Kinder, die mit Wohnsitz in Mannheim gemeldet sind, haben einen Anspruch auf den Betreuungsgutschein im Wert von monatlich ( seit Sept. 2010 ):

17,50 € für Kindertagesstättenkinder (= Kinder > 3 Jahre)
25,00 € für Krippenkinder (= Kinder < 3 Jahre)

Der Gutschein ist bei den Bürgerdiensten erhältlich. Er ist ausgefüllt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung abzugeben.

Achtung:
Ab dem 01.09.2012 wird der Betreuungsgutschein in seiner jetzigen Form komplett eingestellt.

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Alleinerziehende oder studierende Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können mit einem entsprechenden Antrag beim Jugendamt die Betreuungskosten für Krippe, Tagesstätte oder einer Tagesmutter erstattet bekommen. Die Kostenübernahme ist vom Einkommen abhängig.

Zuständig für die Beitragsbefreiung ist, für in Mannheim wohnende Studierende, der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in R 1, 12 -13, 68159 Mannheim. Dort können die Anträge abgegeben werden.

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Die Stadt Mannheim möchte für "arme Kinder" - mit Hauptwohnsitz in Mannheim - den monatlichen Verpflegungsbeitrag für das Mittagessen auf max. 20,- Euro festlegen.

Arme Kinder in diesem Sinne sind Kinder, die nachweislich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten oder deren Einkommen nach den Berechnungskriterien des § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII unter der Einkommensgrenze liegt.

Diese Regelung gilt auch für die Kinder, die unser Kinderhaus besuchen. Die Eltern, die zum betroffenen Personenkreis gehören bekommen den reduzierten Verpflegungsbeitrag ( 20,- Euro) in Rechnung gestellt und dieser wird wie bisher mit dem Betreuungsbeitrag eingezogen.

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