Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Gutschein und mehr


Die Stadt Mannheim fördert Familien durch Zuwendung zu den Kinderbetreuungskosten von Krippen und Kindergärten.
Der Betreuungsgutschein ist eine Möglichkeit:

Kinder, die mit Wohnsitz in Mannheim gemeldet sind, haben einen Anspruch auf den Betreuungsgutschein im Wert von monatlich ( seit Sept. 2010 ):

17,50 € für Kindertagesstättenkinder (= Kinder > 3 Jahre)
25,00 € für Krippenkinder (= Kinder < 3 Jahre)

Der Gutschein ist bei den Bürgerdiensten erhältlich. Er ist ausgefüllt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung abzugeben.

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Alleinerziehende oder studierende Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können mit einem entsprechenden Antrag beim Jugendamt die Betreuungskosten für Krippe, Tagesstätte oder einer Tagesmutter erstattet bekommen. Die Kostenübernahme ist vom Einkommen abhängig.

Zuständig für die Beitragsbefreiung ist, für in Mannheim wohnende Studierende, der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in R 1, 12 -13, 68159 Mannheim. Dort können die Anträge abgegeben werden.

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Die Stadt Mannheim möchte für "arme Kinder" - mit Hauptwohnsitz in Mannheim - den monatlichen Verpflegungsbeitrag für das Mittagessen auf max. 20,- Euro festlegen.

Antragsberechtigt sind: SGB II und SGB XII Empfänger, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger. Auch Eltern mit geringem Einkommen ( Berechnungskriterien des § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII ), die wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten, können einen Antrag stellen.

Diese Regelung gilt auch für die Kinder, die unser Kinderhaus besuchen. Die Eltern, die zum betroffenen Personenkreis gehören stellen einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im

Jobmarkt, Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren in
K1, 5 - 6,
68159 Mannheim


Nach Bewilligung und Vorlage beim Studentenwerk bekommen die Eltern dann nur den reduzierten Verpflegungsbeitrag ( 20,- Euro) in Rechnung gestellt und dieser wird wie bisher mit dem Betreuungsbeitrag eingezogen.

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