Beratungshilfe
Für bedürftige Personen, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe heißt Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Das ist Beratung und evtl. Vertretung (Schriftverkehr).
Beratungshilfe erfolgt auf Antrag beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt. Das Amtsgericht prüft zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und stellt dann einen Berechtigungsschein aus.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis,
- Einkommensbelege,
- Mietvertrag
Wird die Beratungshilfe direkt beim Anwalt gewährt, so wird eine Gebühr von € 10,00 erhoben, die aber in Notfällen auch erlassen werden kann. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Antragstellung:
- Beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
- Dienstag auch 13.00 - 14.30 Uhr
- mittwochs und freitags geschlossen
- Zimmer 101, Erdgeschoss
Rechtsauskunft:
- mittwochs von 13.00 - 16.30 Uhr durch einen Anwalt des Anwaltvereins Mannheim
- im Zimmer 139, 1. OG, im Amtsgericht, Schloss, Westflügel
Weitere Infos zu erhalten bei der Sozialberatung des Studentenwerks.
Anschrift / Kontakt Amtsgericht:
- Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
- Telefon:
0621/292-2380 Buchstaben A bis K
0621/292-2301 Buchstaben L bis ZFax: 0621/2922876
eMail: poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de