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Familienversicherung

Beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung 

Studierende, die über die gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert sind, sind beitragsfrei.

Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur bis zum 25. Lebensjahr. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes.

Das regelmäßige Einkommen des Studierenden darf 365,- Euro ( ab 2010) pro Monat nicht übersteigen.

Werbungskosten und Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen können bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. Bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) liegt die Einkommensgrenze bei 400,- Euro im Monat.

Wer die Altersgrenze oder die Einkommensgrenzen überschreitet, fällt aus der Familienversicherung heraus und kann sich in der studentischen Pflichtversicherung oder freiwillig versichern.

Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert.




Doris Neubauer
Telefon: 0621 | 49072-530
Sprechstunde: Di 13-15:30 Uhr und Do 10-13 Uhr
Internet: www.studentenwerk-mannheim.de