Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht
- Studierende, die an der Hochschule eingeschrieben sind, fallen unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Dies gilt nicht, wenn eine vorrangige Versicherungspflicht, z. B. im Rahmen der Familienversicherung oder Arbeitnehmerversicherung vorliegt.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen (familiäre und persönliche Gründe) kann die Studentische Pflichtversicherung weiterbestehen.
- Kostengünstiger als die Eigenversicherung ist für Studierende die Familienmitversicherung, d. h. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zzgl. Wehr- u. Zivildienst) können Studierende über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse unentgeltlich mitversichert werden.
Alternativen zur Pflichtversicherung sind die freiwillige Weiterversicherung oder die private Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind jeweils vor Immatrikulation oder Rückmeldung an die Krankenkasse zu zahlen. Diese stellt dem Studierenden eine Bescheinigung darüber aus, ob er bei ihr versichert ist oder ob er von der Krankenversicherung der Studierenden befreit ist.
- Neu: Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten ist bundesweit bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch. Durch Anhebung des Beitragsprozentsatzes auf 15,5 Prozent und Erhöhung der Bemessungsgrundlage werden höhere Beiträge fällig. Der Beitrag beträgt 64,77 Euro im Monat.
- Neu: Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt bei 1,95 % für Studierende unter 23 Jahren oder mit Kind bzw. 2,20 % für alle Personen, die kinderlos sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, das entspricht einem Beitrag von 11,64 bzw. 13,13 Euro Euro.
- Neu: Der Pflege- und Krankenversicherungsbeitrag gesamt beträgt in 2011 monatlich 76,41 bzw. 77,90 Euro. Studierende, die BAföG erhalten, bekommen einen Zuschlag zur Krankenversicherung i.H.v. 73,00 Euro monatlich.
- Übergangs-/ Absolvententarif
Immatrikulierte Studierende können sich nach Ablauf der Versicherungspflicht ( bei Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren oder das 14. Fachsemester) mit dem sogen. Absolventen- oder Übergangstarif der gesetzlichen Krankenkassen für weitere 6 Monate günstiger versichern.
Neu: Das sind ab Januar 2011 monatlich 92,41 Euro Krankenversicherungbeitrag und 16,61 Euro bzw.18,74 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist allerdings, die Immatrikulation und die beitragspflichtigen Einnahmen dürfen 851,67 Euro im Monat nicht übersteigen.
- Verlängerung der studentischen Krankenversicherung
Mit Ablauf des 14. Fachsemesters bzw. dem Vollenden des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. Die Krankenversicherung zum Studententarif kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Insbesondere familiäre oder persönliche Gründe können zur Verlängerung der Versicherung berechtigen, z.B. Geburt und Betreuung eines Kindes, zweiter Bildungsweg, Behinderung, längere Erkrankung, Betreuung Familienangehöriger ....Die Verlängerung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.