Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Studentische Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen (familiäre und persönliche Gründe) kann die Studentische Pflichtversicherung weiterbestehen.

Alternativen zur Pflichtversicherung sind die freiwillige Weiterversicherung oder die private Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind jeweils vor Immatrikulation oder Rückmeldung an die Krankenkasse zu zahlen. Diese stellt dem Studierenden eine Bescheinigung darüber aus, ob er bei ihr versichert ist oder ob er von der Krankenversicherung der Studierenden befreit ist.

Immatrikulierte Studierende können sich nach Ablauf der Versicherungspflicht ( bei Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren oder das 14. Fachsemester) mit dem sogen. Absolventen- oder Übergangstarif der gesetzlichen Krankenkassen für weitere 6 Monate günstiger versichern.
Neu: Das sind ab Januar 2011 monatlich 92,41 Euro Krankenversicherungbeitrag und 16,61 Euro bzw.18,74 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist allerdings, die Immatrikulation und die beitragspflichtigen Einnahmen dürfen 851,67 Euro im Monat nicht übersteigen.