Voraussetzungen
Den Sozialtarif erhalten auch Studierende oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
Höhe des Sozialtarifs
Die Höhe der Vergünstigung der Deutschen Telekom betragen 6,94 € netto pro Monat. Für Behinderte liegt die soziale Vergünstigung bei 8,72 € netto pro Monat.
Eine Übertragung der Vergünstigung - bei Nichtinanspruchnahme - in den nächsten Monat ist nicht möglich.
Die Vergünstigungen gelten für alle selbstgewählten Verbindungen, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (In-Auslandsverbindungen) geführt werden. Der Sozialtarif wird gewährt, wenn der Kunde einen Festnetzanschluss der T-Com hat.
Antrag
Den Antrag gibt es beim T-Punkt oder zum Downloaden auf der Telekomseite im Internet. Zusammen mit der Bescheinigung über die GEZ-Befreiung oder dem BAföG-Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis senden Sie den ausgefüllten Auftrag an :
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn