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Vergünstigungen

Sozialtarif fürs Telefon - Vergünstigungen beim Telefonieren


Voraussetzungen 

Den Sozialtarif erhalten auch Studierende oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und

  • von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) befreit sind oder
  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90% sind.


Höhe des Sozialtarifs 
Die Höhe der Vergünstigung der Deutschen Telekom betragen 6,94 € netto pro Monat. Für Behinderte liegt die soziale Vergünstigung bei 8,72 € netto pro Monat.

Eine Übertragung der Vergünstigung - bei Nichtinanspruchnahme - in den nächsten Monat ist nicht möglich.

Die Vergünstigungen gelten für alle selbstgewählten Verbindungen, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (In-Auslandsverbindungen) geführt werden. Der Sozialtarif wird gewährt, wenn der Kunde einen Festnetzanschluss der T-Com hat.


Antrag
Den Antrag gibt es beim T-Punkt oder zum Downloaden auf der Telekomseite im Internet.  Zusammen mit der Bescheinigung über die GEZ-Befreiung oder dem BAföG-Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis senden Sie den ausgefüllten Auftrag an :

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn