Studiengebührenkredit
Kredit für die Studiengebühren über die Landesbank Baden-Württemberg ( L-Bank ). Wer nicht in der finanziellen Lage ist, die Studiengebühren bezahlen zu können, hat die Möglichkeit einen Studiengebührenkredit zu beantragen.
Konditionen des Studiengebührenkredits:
- Die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) bietet allen darlehensberechtigten Studierenden - unabhängig von Bonität und Studienfach - ein Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren an. Das Geld ist zweckgebunden und wird direkt von der Bank an die Hochschule gezahlt.
- Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens ist die Feststellung der Darlehensberechtigung durch die Hochschule in Form eines Feststellungsbescheides. Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung von Darlehensantrag und Feststellungsbescheid über die Hochschule.
- Der Zinssatz des Kredites wird halbjährlich angepasst und wird für die Dauer der Regelstudienzeit plus 4 Toleranzsemester gewährt. Derzeit gültiger Zinssatz ( November 2010 bis Mai 2011 ) für die Zinsperiode vom 01.11.2010 bis 30.04.2011 beträgt der Zinssatz 4,169 Prozent p. a. Bei einer Studiendauer von 9 Semestern ergibt sich ein anfänglicher effektiver Zinssatz von 4,02 Prozent p. a.
- Es gibt eine Zinsobergrenze über die der variable Zinssatz nicht angehoben wird. Sie ist im Landeshochschul-gebührengesetz (LHGebG) festgelegt. Sie beträgt derzeit 5,50 Prozent p. a.
- Tipp für BAföG-Empfänger: Es werden das BAföG-Darlehen und das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren zusammengerechnet. Wenn der Betrag 15.000 Euro überschreitet, wird die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nur bis zum maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro angerechnet.
Antragstellung direkt über die Hochschulen:
Rückzahlung des Studiengebührenkredits:
- Zwei Jahre nach Ende des Studiums endet die Karenzzeit. In der Karenzphase sind die Zinsen noch nicht zurückzuzahlen.
Weitere Informationen:
- Nach Ablauf der Karenzzeit beginnt die Rückzahlungsphase des Darlehens. Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 100 Euro zurück gezahlt. Es können monatlich auch höhere (150 Euro) oder niedrigere Beträge (50 Euro) zurückgezahlt werden.
- Es können jederzeit auch Sondertilgungen geleistet werden.
- Zusätzliche Infos und Bedingungen finden Sie im Internet unter L-Bank .
- Mobilität der Studierenden gesichert während des Bezugs des Studiengebührenkredites. Die Mobilität der Studierenden wird durch eine Vereinbarung gesichert, indem Studierende beim Wechsel in ein anderes Bundesland ihren Darlehensvertrag ruhen lassen und im neuen Land zu den dort geltenden Konditionen aufnehmen können. Die Darlehenssummen der einzelnen Länder werden addiert und die Kappungsgrenzen der einzelnen Länder anteilig nach der Studienzeit im jeweiligen Land berechnet. Weitere Infos in der PressemitteilungPM des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.