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Landeserziehungsgeld

 Landeserziehungsgeld

Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205,00 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240,00 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes. ( Neuregelung geplant zum Oktober 2012 )

 

Eltern, die sich für eine verlängerte Auszahlung beim Elterngeld entschieden haben, können auch während der Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes, die nach dem 12. bzw. 14 Lebensmonat des Kindes liegen, Landeserziehungsgeld beziehen. Eine Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen erfolgt in diesen Fällen nicht!

 




Doris Neubauer
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