Landeserziehungsgeld
- In Baden-Württemberg kann nach dem Bezug des Elterngeldes für weitere zehn Monate das Landeserziehungsgeld beantragt werden.
- Für Geburten ab 1.1.2007 wird das Landeserziehungsgeld infolge der Einführung des Elterngeldes wie folgt angepasst:
Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205,00 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240,00 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes. ( Neuregelung geplant zum Oktober 2012 )
- Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.
- Der Antrag für das Landeserziehungsgeld ist zu stellen bei der L-Bank, Erziehungsgeldstelle in 76113 Karlsruhe.
Frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes kann ein Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt werden.Das Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für sechs Monate ab Antragstellung gezahlt
Eltern, die sich für eine verlängerte Auszahlung beim Elterngeld entschieden haben, können auch während der Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes, die nach dem 12. bzw. 14 Lebensmonat des Kindes liegen, Landeserziehungsgeld beziehen. Eine Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen erfolgt in diesen Fällen nicht!