Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205,00 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240,00 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.
Wenn Eltern das Budget-Angebot des Bundeserziehungsgeldes gewählt haben, entfällt das Landeserziehungsgeld.