Kinderzuschlag
Anspruch, Höhe und Antrag
- Neu ab Oktober 2008
Ab 01.10.2008 wird die Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge festgesetzt. Für Elternpaare gilt eine Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro, für Alleinerziehende in Höhe von 600,00 Euro.
- Anspruch
Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen.(Merkblatt der Familienkasse)
Der Kinderzuschlag wird bezahlt für Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Kinderzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, die im Haushalt des Berechtigten leben und die einen Anspruch auf Kindergeld haben. Für ALG II-Empfänger gibt es diesen Kinderzuschlag nicht.
Familien, deren Bedarf, durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf ALG II besteht, können diesen Zuschlag beantragen. Mit dem Kinderzuschlagsrechner kann vorab geprüft werden.
Bei der Kinderzuschlagsberechnung zählen Kindergeld, Wohngeld und Erziehungsgeld nicht als Einkommen, da diese eine Zweckbestimmung erfüllen (anders bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II).
Aber: Beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld über dem Mindestbetrag von 300,00 Euro als Einkommen berücksichtigt
- Höhe
Pro Monat beträgt der Zuschlag höchstens 140,00 Euro pro Kind. Der Zuschlag vermindert sich bei zu hohem Einkommen und Vermögen des Kindes und der Eltern. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Einkommen den gesamten Familienbedarf abdeckt. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Bedarf nach dem ALGII und dem Anteil an den angemessenen Wohnkosten und dem Gesamtkinderzuschlag.
- Antrag
Der Kinderzuschlag wird nur auf Antrag gezahlt. Er ist bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit, die das Kindergeld zahlt, zu beantragen - in Mannheim über die Arbeitsagentur in M 3a, die dann den Antrag an die zuständige Stelle in Heidelberg weiterleitet.