Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn Eltern sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.
Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate ausgedehnt werden. Eine Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge, sofern sie das alleinige Sorgerecht hat.
Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal € 1800,00 im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt € 300,00. Bei geringem Nettoeinkommen wird der Prozentsatz angehoben.
Es gibt einen Geschwisterbonus von mind. € 75,00 bzw. 10% des Elterngeldes bis zum 36. Lebensmonat des ersten Kindes. Das Elterngeld gibt es auch für Studierende, also auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Voraussetzung ist das alleinige Sorgerecht, und dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt.
Achtung: Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld über dem Mindestbetrag von € 300,00 als Einkommen berücksichtigt, bis € 300,00 ist es anrechnungsfrei.
Antrag: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden bei der L-Bank, 76113 Karlsruhe.