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Einkommensgrenzen

Übersicht der Einkommensgrenzen bei Kindergeld, Elterngeld, und Landeserziehungsgeld

Die Einkommensgrenze beim Kindergeld gilt bis Ende 2011: 8004,- Euro/Jahr
Vom Einkommen des Kindes kann noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000,00 Euro und die besonderen Ausbildungskosten (z.B. Studiengebühren) abgezogen werden.

Ab Januar 2012 entfällt die Einkommensprüfung beim Kindergeld für Kinder in Ausbildung und Studium.

Für Elternpaare beträgt die Mindesteinkommensgrenze 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.

Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent.

Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.

Für Nettoeinkommen über 1.200 Euro  vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 auf 65 Prozent.

Geschwisterbonus: es gibt einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.

In Baden-Württemberg kann nach dem Bezug des Bundeserziehungsgeldes oder dem Elterngeld für weitere zwölf Monate das Landeserziehungsgeld beantragt werden.

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.