Job und Studium
Mehr als geringfügige Beschäftigung
- Studierende, die während des Semesters regelmäßig mehr als 400,- Euro im Monat verdienen, aber nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten - und das Erscheinungsbild des "Studenten/in" noch überwiegt - sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Es kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen, vorausgesetzt das Studium hat Vorrang und die Beschäftigung wird nur am Wochenende ausgeübt, oder es handelt sich vorwiegend um Abend- oder Nachtarbeit.
Dieses sogen. "Werkstudentenprivileg" gilt jedoch nur, wenn im Jahr nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
- Es besteht Rentenversicherungspflicht. Im Niedriglohnsektor ( zwischen 400 - 800,- Euro) gilt die sogen.Gleitzone. Die Studierenden zahlen je nach Höhe des Lohnes einen gestaffelten Rentenbeitrag.
- Studierende, die mehr als geringfügig beschäftigt sind, sind steuerpflichtig. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann man jedoch zuviel einbehaltene Lohnsteuer zurück erhalten. Der Grundfreibetrag für 2010 liegt bei 8004,- Euro plus Arbeitnehmer- und Vorsorgepauschale.
- Bei Beurlaubung entfällt das Werkstudentenprivileg - da das Studium in den Hintergrund tritt, geht man bei Arbeitsaufnahme vom normalen Arbeitnehmerstatus aus - also sozialversicherungspflichtig in allen Bereichen. Ausnahme: Nur geringfügige Beschäftigung.