Der Nachteilsausgleich beinhaltet u.a. folgende Punkte:
- Möglichkeit der schriftlichen Ergänzung einer mündlichen Prüfung (für Hör- oder Sprachbehinderte)
- Verlängerungsmöglichkeit von Bearbeitungs- bzw. Abgabefristen bei Hausarbei-ten und Klausuren
- Möglichkeit zur Überschreitung der Anmeldefristen für Prüfungen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- Veränderungen von Praktikumbestimmungen