Fotos: Mannheimer Wasserturm und studentisches Leben
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Sozialversicherung

Allgemein

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Studierende, die während des Semester unter 20 Wochenstunden arbeiten, aber über 400,- Euro verdienen, müssen dann nur Rentenversicherungsbeiträge entrichten.

Werden mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet, so kann im Ausnahmefall Versicherungsfreiheit bestehen - in der Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung - aber nur, wenn das Studium noch im Vordergrund steht, d.h. die Arbeitszeit liegt in der vorlesungsfreien Zeit also beispielsweise vorwiegend in den Abendstunden oder am Wochenende. Es besteht Rentenversicherungspflicht.

Sozialversicherung im Praktikum

Sozialversicherung bei dualen Studiengängen - neu ab Januar 2012