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Rückkehr ins Heimatland

Zurück in die Heimat?

Wenn Sie sich entschlossen haben, in Ihr Heimatland zurückzukehren, gibt es eine Reihe von Formalitäten, die Sie beachten sollten.  Hilfreich können auch Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und - falls Sie ohne Studienabschluss sind - Beratungsmöglichkeiten für die Rückkehr sein.

Formalitäten

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Dies können Sie bei den Bürgerdiensten  in Mannheim erledigen.

Wenn Sie Ihr Studium beendet haben und vor der Abreise stehen, müssen Sie sich bei Ihrer Hochschule exmatrikulieren. Mit der Exmatrikulation endet auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. Infos bei der Ausländerbehörde oder den akademischen Auslandsämtern der Hochschulen.

Es gibt eine Reihe von Kündigungen, die Sie fristgerecht einreichen müssen, um sich Ärger und finanzielle Nachteile zu ersparen.

Wohnen: Die Wohnung muss fristgerecht gekündigt werden, im Mietvertrag finden Sie die entsprechenden Bedingungen. Auch dem Energieversorger müssen Sie die aktuellen Zählerstände und die neue Adresse mitteilen. Sollten Sie einen Festanschluss fürs Telefon haben, muss dieser ebenfalls gekündigt werden. Auch eine Mitteilung an die GEZ ist erforderlich.

Versicherungen: Sollten Sie verschiedene Versicherungen (Krankenkasse, Rechtschutz etc.) hier in Deutschland abgeschlossen haben, schauen Sie nach den Kündigungsfristen in Ihren Unterlagen.

Anderes: Weiterhin sind zu kündigen die Bankverbindung, sobald Sie alle Geldgeschäfte erledigt haben, auch Abos oder Vereinsmitgliedschaften sind zu kündigen.

  • Bescheinigungen und Zeugnisse
Lassen Sie sich alle wichtigen Zeugnisse und Bescheinigungen (Abschluss- Prüfungszeugnisse, Praktika, Arbeitszeugnisse...) aushändigen. Wichtige Unterlagen sollten in der Landessprache übersetzt und beglaubigt sein.

Absolventinnen und Absolventen, die während ihres Aufenthalts in Deutschland rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitnehmeranteil der entrichteten Beiträge zwei Jahre nach der Ausreise erstatten lassen. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass sie nicht aus einem EU-Land bzw. aus einem anderen Land kommen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist ratsam, sich bereits bei der Ausreise über diese Möglichkeit zu informieren und die entsprechenden Formulare zu besorgen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung in Mannheim: 06 21 / 82 00 50.

  • Finanzielle Unterstützung bei der Rückkehr

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich finanzielle Unterstützung zu erhalten - je nach Herkunftsland oder nach beruflichemVorhaben im Heimatland. Informationen über Reintegrationsprogramme und eine mögliche Rückkehrförderung erhalten Sie bei der dem World University Service und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.