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Bildungskredit

Zinsgünstiges Darlehen für die Studienendphase


Konditionen des Bildungskredits:
  • Diese zinsgünstige Förderung des Bundes ist für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gedacht. Eine Förderung parallel zum BAföG ist möglich.
  • Der Bildungskredit wird geleistet unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und dem der Eltern bzw. des Ehegatten.
  • Die Förderung kann in der Regel bis zum 12. Studiensemester gewährt werden. Darüberhinaus nur mit entsprechenden Nachweisen.

 

Förderungsberechtigte Studierende:
  • Volljährige deutsche Studierende können bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres den Bildungskredit beantragen.
  • Studierende, die die Zwischen- oder Vorprüfung bestanden haben,
  • Studierende, die eine schriftliche Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, aus der der hervorgeht, dass in dem belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die/der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre (Diplom) oder des ersten Studienjahres (Bachelor) erbracht hat,
  • Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben,
  • Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
  • Auslandsstudiengänge und studienbedingte Auslandsaufenthalte können gefördert werden.

 

Ausländische Studierende, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls gefördert werden, wenn
  • ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist,
  • du Kind einer/es Deutschen bist,
  • du eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
  • oder du zu einer bestimmten Personengruppe gehörst und vorgenannte Bedingungen nicht erfüllst - weitere Infos hier.

 

Umfang und Auszahlungshöhe des Bildungskredites
  • Der Auszahlungsbetrag liegt zwischen  1.000 und max. 7.200 Euro.
  • Bis zu 24 Monatsraten werden wahlweise 100, 200 oder 300 Euro (max. 7.200 Euro) ausbezahlt.
  • Für ausbildungsbezogene Aufwendungen kann eine Einmalzahlung bis zu 3.600 Euro beantragt werden.
  • Der Bildungskredit wird verzinst (aktuell 2,03 % nom. / Stand: Oktober 2009)

 

Rückzahlung und Kündigung
  • Der Kredit ist 4 Jahre nach der ersten Auszahlung zurückzuzahlen.
  • Die Rückzahlung erfolgt in Raten in Höhe von 120 Euro monatlich.
  • Außerplanmäßige Rückzahlungen sind jederzeit und kostenfrei möglich.
  • Der Kredit kann jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden.

 

Die Antragstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Zuständig für die Vergabe des Bildungskredits (einschließlich Beratung und Antragstellung) ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt in Köln.
  • per Post: an das Bundesverwaltungsamt, Referat IV, Bildungskredit/Vergabe 50728 Köln, (den Antrag gibt es bei uns im Servicebüro).
  • oder online - hier findest du das Antragsformular .
  • Der Bewilligungsbescheid wird dann durch Unterschrift des Kreditnehmers angenommen. Die notwendigen Unterschriftsbestätigungen können auch beim BAföG-Amt oder der Sozialberatung des Studentenwerks vorgenommen werden.
  • Die KfW-Förderbank ist für Darlehensvergabe zuständig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Kredit. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  • FAQ zum Bildungskredit - Bundesverwaltungsamt.
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