--Infobereich drucken

Zuständigkeit

Wo kannst du deinen Antrag stellen? 

 

Als Amt für Ausbildungsförderung ist das Studentenwerk Mannheim dein richtiger Ansprechpartner, wenn du an einer folgender Hochschulen in der Hochschulregion Mannheim immatrikuliert bist:

 


Für Studierende der Popakademie Baden-Württemberg ist kraft Gesetzes ausschließlich das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadtverwaltung Mannheim zuständig. Gleiches gilt für Studierende der Freien Hochschule Mannheim (mit Ausnahme des Studienganges Lehrer an heilpädagogischen Schulen, für den das Studentwerk zuständig ist).

In allen anderen Fällen richtet sich die Zuständigkeit deines BAföG-Amtes nach folgenden Regeln:

 

Fragen zur BAföG-Darlehensrückzahlung

Wir bitten die Studierenden sämtliche Rückfragen zur BAföG-Darlehensrückzahlung direkt an die zuständige Stelle, dem Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA), zu stellen.

Vom BVA werden die BAföG-Darlehen bundeseinheitlich verwaltet, und zwar unabhängig davon, von welchem Amt du deine BAföG Förderung erhalten hast. Genaueres hierzu findest du hier. Kontakt BAföG Hotline BVA: 022899-358-4500 oder per E-Mail. Bitte halte für Rückfragen deine BAföG-Förderungsnummer bereit.

 

 




Allgemeine Auskünfte BAföG:
Telefon 0621 | 49072-444
Öffnungszeiten (Infothek):
Mo - Do: 10:00 - 15.30 Uhr
Fr: 10:00 - 14.30 Uhr
Internet: www.studentenwerk-mannheim.de