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Formular-Center

24 Stunden geöffnet - das Formular-Center

Hier stehen rund um die Uhr alle Formulare zur Verfügung, die du für deinen Erst- oder Wiederholungsantrag benötigst. Die Seiten liegen als PDF-Dateien vor. Du kannst sie direkt in deinem Browser starten, lesen, ausfüllen (zurzeit nur die Formblätter 1 bis 8) und drucken, sofern  Adobe Acrobat 5.0 Reader (oder höher) auf deinem PC installiert ist. Wenn du Adobe Acrobat 5.0 verwendest, solltest du die Ansicht auf 100% einstellen, damit die Kommentare im sichtbaren Bereich liegen.

Die Formblätter 1 bis 8 sind die für eine Antragstellung gesetzlich vorgeschriebenen Formulare, die anderen Vordrucke sind hauseigene Zusatzformulare. Nicht immer sind alle Formulare für deinen Antrag erforderlich. Damit du die auf deine persönliche Situation zugeschnittene Auswahl treffen kannst, haben wir zusätzlich aufgeschrieben, wann das jeweilige Formular erforderlich ist. Im Anschluss an die Formularauswahlfindest du noch erläuternde Hinweise, welche zusätzlichen Unterlagen zu deinem Antrag noch benötigt werden.

Wichtiger Hinweis: Seit 2011 sind neue Formblätter gültig. Bitte achte darauf, dass deine abgebebenen Formblätter auch den Stand 2011 haben. Die Aktualität des Formbattes erkennst du im Aufdruck auf der linken oberen Ecke.

 

Welches Formular?                            Wann erforderlich?
Formblatt 1
(Antrag auf Ausbildungsförderung)
Immer erforderlich.
Anlage 1 zum Formblatt 1
(Schulischer und beruflicher Werdegang)
Nur erforderlich
- bei einem Erstantrag,
- nach einer Unterbrechung der Ausbildung sowie
- bei einem Antrag auf Förderung einer Ausbildung im Ausland.
Anlage 2 zum Formblatt 1
(Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag)
Nur erforderlich, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag beantragen willst. Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschlags ist, dass du mit mindestens einem eigenen (leiblichen) Kind, welches das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem gemeinsamen Haushalt lebst.
Formblatt 2
(Bescheinigung nach § 9 BAföG über den Besuch der Hochschule / die Teilnahme an einem Praktikum)
 
Immer erforderlich.
Die Angaben zur Immatrikulation müssen sich auf das Semester beziehen, für das BAföG beantragt wird. Alternativ kannst du auch den Computerausdruck deiner Hochschule mit dem Aufdruck "Bescheinigung nach § 9 BAföG" einreichen.
Praxissemester an der Hochschule Mannheim müssen immer auf dem Formblatt 2 bestätigt werden. 
Formblatt 2
(Achtung: Sonderregelung für die Hochschule Mannheim, Masterstudiengänge)
Für die Masterstudiengänge an der Hochschule Mannheim wird ausschließlich das Formblatt 2, das vom Studienbüro auszufüllen ist, akzeptiert.
Die EDV-Bescheinigung nach § 9 BAföG für Masterstudiengänge an der FH Mannheim kann nicht als Nachweis anerkannt werden. Bitte beachte das bei der Antragstellung.
Formblatt 3
(Erklärung des Ehegatten/des Vaters/der Mutter)
 
Immer erforderlich
- bei elternabhängiger Förderung (Regelfall),
- wenn du verheiratet bist und von deinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebst.
Erforderlich ist jeweils ein eigenes Formblatt für jede Person. Zu erklären sind die Einkommensverhältnisse des vorletzten Jahres sowie die persönlichen Verhältnisse im Bewilligungszeitraum (meist zwei Semester). 
Formblatt 4
(Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer) 
Nur erforderlich bei deinem Erstantrag, wenn du als Ausländerin bzw. Ausländer nicht zum Personenkreis des § 8 Abs. 1 und 2 BAföG gehörst.
Formblatt 5
(Leistungsnachweis nach § 48 BAföG) 
Einmalig erforderlich bei Antragstellung ab dem 5. Fachsemester (im Regelfall im Anschluss an das  4. Fachsemester). Hier gilt es Fristen zu wahren, daher solltest du dich rechtzeitig darüber informieren. Die Vorlage des Formblatts 5 ist eine "Bringschuld".
Formblatt 6
(Zusatzantrag auf Förderung einer Ausbildung im Ausland)
Nur erforderlich, wenn du BAföG für ein Studium im Ausland beantragen willst. Das für dich zuständige BAföG-Auslandsamt findest du hier
Formblatt 7
(
(Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs.3 BAföG) 
Nur erforderlich, wenn das Einkommen deines Ehegatten/deines Vaters/deiner Mutter im Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden soll, weil sich dieses gegenüber dem Einkommen des vorletzten Jahres wesentlich verringert hat. 
Formloser BAföG-Antrag Empfohlen bei Antragstellung zur Fristwahrung. Die amtlichen Formblätter (Formblatt 1 etc.) müssen innerhalb eines Monats nachgereicht werden.
Mietbescheinigung Erforderlich, wenn du nicht bei den Eltern wohnst und die Wohnung nicht im Eigentum deiner Eltern steht.
Beitragbescheinigung der privaten Krankenversicherung Nur erforderlich, wenn du mit eigenen Beitragsleistungen privat krankenversichert bist.
 
Semesteranrechnungsbescheinigung Immer erforderlich bei einem Fachrichtungswechsel, selbst wenn dir keine Semester angerechnet werden. Die Angaben sind vom Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsamt / des Prüfungsausschusses zu bestätigen.
Bescheinigung Abschlusshilfe Nur erforderlich, wenn du die Hilfe zum Studienabschluss in Anspruch nehmen willst.
Stundungsantrag Nur erforderlich, wenn von dir Förderungsbeträge zurückgefordert werden und du diese nicht sofort zurückzahlen kannst.

Wichtig:
Beachte bitte die Ausfüllhinweise, die den Formblättern 1, 3, 6 und 7 angeschlossen sind. Bitte immer sämtliche Ja/Nein-Fragen durch Ankreuzen beantworten und nicht zutreffende Positionen quer durchstreichen. Je sorgfältiger du deinen Antrag ausfüllst, um so schneller bekommst du dein Geld.

Genauso wichtig: Deine Vermögensangaben im Formblatt 1, vollständig nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Warum? Erklärungen zum Vermögen werden - gegebenenfalls über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern entsprechend § 45d EStG - überprüft. Unvollständige Vermögensangaben können strafrechtliche Folgen haben.

 

 

Welche zusätzlichen Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Mietvertrages oder eine Mietbescheinigung (nur wenn du nicht bei den Eltern wohnst).
    Info: Nur bei einem Erstantrag erforderlich, ansonsten nur, wenn sich gegenüber dem Vorantrag etwas geändert hat.

  • Nachweis über die Kontostände deines gesamten Vermögens und aller Konten, die auf deinem Namen laufen (Aktien, Aktienfonds, Geschäftsanteile, Girokonto, Sparbuch, Sparvertrag, Bausparvertrag etc.) sowie den Rückkaufswert und die Höhe der bisher gezahlten Beiträge von Lebens- und privater Rentenversicherung, immer jeweils zum Tag der Antragstellung.
    Info: Bei jedem Antrag erforderlich.

  • Aktuelle Bescheinigung deiner Krankenkasse, nach welcher Rechtsgrundlage du versichert bist (nur wenn du nicht familienversichert bist).
    Info: Bei jedem Antrag erforderlich.

  • Bist du privat krankenversichert? In diesem Falle lasse dir deine Beitragszahlungen zum Tag der Antragstellung auf dem Vordruck "Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung" vom Versicherer bestätigen.
    Info: Bei jedem Antrag erforderlich.

  • Vollständige Kopie des Einkommensteuerbescheides deiner Eltern und ggf. deines Ehegatten (sofern zur Einkommensteuer veranlagt). Wenn diese nicht veranlagt sind, bitte andere Einkommensnachweise (Lohnsteuerbescheinigung des AG, Verdienstabrechnungen, Rentenbescheide, Arbeitslosengeld-Bescheide etc.) des vorletzten Kalenderjahres einreichen. Gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage sind die Einkünfte von vor zwei Jahren.
    Info: Bei jedem Antrag erforderlich.

  • Aktuelle Schul-/Studienbescheinigung von Geschwistern (Original oder Kopie).
    Info: Bei jedem Antrag erforderlich.

  • Wenn du Ausländerin/Ausländer bist: Vorlage einer vollständigen Kopie deines Ausweises (mit Gültigkeit und Aufenthaltsstatus) und Bescheinigung der Ausländerbehörde über den Aufenthaltsstatus. Bei EU-Bürgern vollständige Kopie des Ausweis und Kopie der Daueraufenthaltskarte.
    Info: Nur bei einem Erstantrag erforderlich.

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Allgemeine Auskünsfte BAföG:
Telefon 0621 | 49072-444
Öffnungszeiten (Infothek):
Mo - Do: 10:00 - 15.30 Uhr
Fr: 10:00 - 14.30 Uhr
Internet: www.studentenwerk-mannheim.de