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Zuständigkeit
Wenn Sie an der Universität Mannheim, der Hochschule Mannheim, der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim, der Hochschule der Wirtschaft für Management, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, der Hochschule für Gesundheitsorientierte Wissenschaften Rhein-Neckar, Mannheim oder an der Popakademie Mannheim studieren oder eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an einer Ausbildungsstätte in Mannheim machen, ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Mannheim für Ihren BAföG-Antrag zuständig. Bei einem Auslandsstudium richtet sich die Zuständigkeit nach dem Land, in dem Sie studieren.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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